Nachlassbewertung Köln und Umgebung

Lassen Sie Ihren Nachlass fachkundig schätzen.

Ein Erbfall bringt neben der emotionalen auch eine organisatorische Herausforderung mit sich.

Welchen Wert haben die Gegenstände im Nachlass wirklich? Bei einer Nachlassbewertung in Köln und Umgebung unterstütze ich Sie dabei, den Marktwert von Kunst, Antiquitäten, Schmuck und hochwertigem Hausrat realistisch einzuschätzen.

 

Wann eine Nachlassbewertung sinnvoll ist:

  • Zur gerechten Aufteilung des Erbes innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Als Grundlage für den Verkauf einzelner Objekte oder einer ganzen Sammlung
  • Zur Klärung von Versicherungswerten
  • Bei Unsicherheit, ob sich im Nachlass wertvolle Stücke befinden

So läuft eine Nachlassbewertung bei mir ab:

1. Kontaktaufnahme: gerne bereits mit Fotos

  • telefonisch, per Email oder WhatsApp
  • unverbindliches Erstgespräch: Ich verschaffe mir einen ersten Überblick über Ihre Objekte
  • wir besprechen Ihre Ziele, Prioritäten und derzeitige Nachlasssituation
  • wir besprechen hier bereits den ungefähren Arbeitsumfang, damit Sie zu Anfang wissen, was für Kosten auf sie zukommen würden

2. Einen Vor-Ort-Termin vereinbaren

  • persönliche Begutachtung und Katalogisierung des Nachlasses vor Ort

3. Recherche und Bewertung

  • Sichtung und Kategorisierung der Gegenstände nach Wertigkeit und Marktrelevanz
  • Prüfung der Authentizität, Provenienz und Zustand
  • Ermittlung des aktuellen Marktwertes

4. Schriftliche Einschätzung

  • meine schriftliche Einschätzung erhalten Sie als kompaktes Kurzgutachten oder ausführliche Bewertung, je nach Bedarf und Empfehlung
  • auf Wunsch zusätzliche Beschreibung der einzelnen Objekte für eine gesammelte Darstellung

5. Beratung für sinnvolle Verkaufswege

  • auf Wunsch: Empfehlung zum geeigneten Verkaufskanal der Nachlassobjekte (Auktionshaus, Händler, Plattform)
  • Mein guter Kontakt zu Auktionshäusern, Händlern erspart Ihnen die lange Suche und ermöglicht Ihnen schnell und unkomplizierte Einlieferungsbedingungen zu guten Konditionen

Wichtiger Hinweis: Für Bewertungen, die vor Gericht oder Finanzamt Bestand haben müssen (z. B. bei einer Erbschaftsteuererklärung oder einem Rechtsstreit), empfehle ich zusätzlich einen von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Gerne verweise ich Sie bei Bedarf an ein entsprechendes Netzwerk.